Solche Anlagen sind vor allem dort geeignet, wo Lüftungs- und Wärmebedarf besteht – so zum Beispiel:
- Schwimmhallen
- Sportstätten mit Umkleide- oder Duschräumen
- Schulen, Kindertagesstätten
- Mehrfamilenhäuser
- Gewerbeobjekte
- Trocknungsanlagen
Das EEWärmeG fordert die Nutzung von erneuerbaren Energien in Neubauten, beispielsweise 15 % solar. Eine solche Anforderung kann in größeren Gebäuden in der Regel besonders effektiv und kostengünstig mit einer SolarLuft Anlage erfüllt werden.